LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.11.2007
5 Sa 415/07
Normen:
BGB § 147 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 26.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2299/06

Annahme geänderter Vertragsbedingungen durch stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - widerspruchslose Hinnahme einer Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit auf vierzig Stunden ohne Entgeltausgleich

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.2007 - Aktenzeichen 5 Sa 415/07

DRsp Nr. 2008/14569

Annahme geänderter Vertragsbedingungen durch stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - widerspruchslose Hinnahme einer Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit auf vierzig Stunden ohne Entgeltausgleich

1. Bei einer unmittelbar eintretenden Änderung im Arbeitsverhältnis insbesondere im Bereich der Hauptleistungspflichten hat die Arbeitnehmerin Veranlassung, dieser Änderung sofort zu widersprechen.2. Tritt die Änderung der Arbeitsbedingungen (Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit auf vierzig Stunden ohne Entgeltausgleich) mit jeder Gehaltsabrechnung unmittelbar zutage und wirkt sich die Änderung auch konkret auf das Arbeitsverhältnis aus, bedarf es nach Maßgabe aller Umstände des Einzelfalles eines Widerspruchs der Arbeitnehmerin; anderenfalls gilt die stillschweigende Fortsetzung der Tätigkeit zu den geänderten Vertragsbedingungen als Annahme des Angebots der Arbeitgeberin.

Normenkette:

BGB § 147 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten aus einem vormals bestehenden Arbeitsverhältnis noch die Zahlung von Überstundenvergütung nebst Zuschlägen verlangen kann.