I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 06.07.2021 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
- 1.645,00 € brutto Arbeitsentgelt bei Annahmeverzug für April 2019,
- 1.645,00 € brutto Arbeitsentgelt bei Annahmeverzug für Mai 2019,
- 1.645,00 € brutto Arbeitsentgelt bei Annahmeverzug für Juni 2019,
- 1.645,00 € brutto Arbeitsentgelt bei Annahmeverzug für Juli 2019,
- 1.645,00 € brutto Arbeitsentgelt bei Annahmeverzug für August 2019,
- 1.645,00 € brutto Arbeitsentgelt bei Annahmeverzug für September 2019,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|