LAG Köln - Urteil vom 13.07.2005
7 Sa 1597/04
Normen:
BGB § 615 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg - 6 (1) Ca 3788/03 - 29.09.2004,

Annahmeverzug bei Zuweisung vertragwidriger Tätigkeit - Schreibarbeiten für Kundendienstmitarbeiter im Innen- und Außendienst

LAG Köln, Urteil vom 13.07.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 1597/04

DRsp Nr. 2006/19919

Annahmeverzug bei Zuweisung vertragwidriger Tätigkeit - Schreibarbeiten für Kundendienstmitarbeiter im Innen- und Außendienst

»1. Bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft am rechten Ort und zur rechten Zeit persönlich an, so ist es nunmehr Sache des Arbeitgebers, ihm einen funktionsgerechten Arbeitsplatz und vertragsgerechte Arbeitsaufgaben zuzuweisen.2. Dieser seiner Obliegenheit zur Vermeidung des Annahmeverzugs wird der Arbeitgeber nicht gerecht, wenn er dem als "Kundendienstmitarbeiter im Innen- und Außendienst" eingestellten Arbeitnehmer aufgibt, Adressen aus dem Telefonbuch abzuschreiben und ihn hierzu mit der Auflage, die Toilette nur in Begleitung des Betriebsleiters aufzusuchen, in einem Büroraum einschließt.«

Normenkette:

BGB § 615 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um Lohnansprüche des Klägers für den 01.09.2003 sowie den Zeitraum 08.10. bis 15.11.2003.

Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, den erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträgen und wegen der Gründe, die das Arbeitsgericht Siegburg zu seiner Entscheidung vom 29.09.2004 bewogen haben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils Bezug genommen.