ArbG Wuppertal, vom 10.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5531/01
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2003 - Aktenzeichen 11 Sa 183/03
DRsp Nr. 2003/13302
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung"
»1. Der Arbeitgeber kann das Angebot des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung (§ 294BGB) nicht mit der Maßgabe zurückweisen, dieser müsse erst eine "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" vorlegen. Hierfür bedürfte es einer besonderen Rechtsgrundlage (so schon LAG Berlin 10.05.2001 - 10 Sa 2695/00 - LAGE § 626BGB Nr. 135; LAG Frankfurt/M. 04.12.1994 - 7 Sa 956/84 - ArbuR 1985, 291 nur L), wie z. B. § 9 Nr. 1 Abs. 6MTV Metall NRW vom 24.08.2001/01.09.2001.2. § 9 Nr. 1 Abs. 6MTV-Metall gibt dem Arbeitgeber nicht die Befugnis, durch Ausübung seines Weisungsrechts nach § 315 Abs. 1BGB (seit dem 01.01.2003: § 106 Satz 1 GewO), sich das Ende der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers ausschließlich durch eine Bescheinigung der Krankenkasse nachweisen zu lassen.3. § 9 Nr. 1 Abs. 6MTV-Metall enthält keine Einschränkung hinsichtlich des Kreises von Ärzten, von denen sich der Arbeitnehmer die Wiedererlangung seiner Arbeitsfähigkeit bescheinigen lassen darf. Deshalb kann der Arbeitnehmer auch eine Bescheinigung des ihn behandelnden Arztes vorlegen.
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