Die Parteien streiten nach zwei abgeschlossenen Kündigungsschutzverfahren noch über verschiedene Zahlungsansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis.
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen der Druckindustrie, seit 1987 als Montierer beschäftigt. Die Parteien waren kraft beiderseitiger Verbandszugehörigkeit tarifgebunden. Auf das Arbeitsverhältnis fanden u.a. der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Berlin-West) vom 6. Juli 1984 sowie die entsprechenden Lohntarifverträge Anwendung. Der Stundenlohn des Klägers betrug zuletzt 18,32 DM brutto.
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