I. Der Kläger will festgestellt haben, daß die Beklagte verpflichtet ist, ihm eine Zusatzrente zu zahlen. Vorab streiten die Parteien um die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen.
Die Beklagte ist die Rechtsnachfolgerin des volkseigenen Betriebes "O " Starkstrom-Anlagenbau. Zwischen dem Kläger und dem volkseigenen Betrieb bzw. der Beklagten als Rechtsnachfolgerin bestand vom 13. Juli 1960 bis zum 30. Juni 1991 ein Arbeitsverhältnis. Der Kläger ist aus betriebsbedingten Gründen aus dem Betrieb der Beklagten ausgeschieden.
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