Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Juli 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 13 O 293/06 - geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.172,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2007 und aus je 254,80 Euro seit dem jeweiligen Monatsersten seit dem 1. Juli 2004 bis zum 30. Mai 2007 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 43 % und die Beklagte 57 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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