Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen den Festbetragsbeschluss des Antragsgegners vom 17. Mai 2016 erhobenen Klage wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 2,5 Mio EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Anpassung eines Festbetrags.
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