BGH - Urteil vom 29.09.1993
IV ZR 275/92
Normen:
VBLSa § 40, § 43a;
Fundstellen:
BGHR VBLS § 40 Versorgungsrente 4
MDR 1994, 894
VersR 1993, 1505
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,
LG Karlsruhe,

Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung

BGH, Urteil vom 29.09.1993 - Aktenzeichen IV ZR 275/92

DRsp Nr. 1993/2442

Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung

»Auch wenn die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung überwiegend auf einer Vollzeitbeschäftigung in der privaten Wirtschaft beruht, die der Versicherte neben seiner Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst ausgeübt hat und für die keine Zusatzversorgung gewährt wird, verstößt die Anrechnung der vollen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die entsprechend seiner Teilzeitbeschäftigung errechnete Gesamtversorgung nicht gegen die Verfassung oder das Gebot von Treu und Glauben.«

Normenkette:

VBLSa § 40, § 43a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnung der Versorgungsrente, die die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) an die Klägerin zu zahlen hat.