1. Auf die Berufung des Klägers wird das Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 27.11.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 25,20 € brutto Restvergütung für August 2014 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 22,20 € brutto Restvergütung für September 2014 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2014 zu zahlen.
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