Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 27. Juli 2012 abgeändert:
Nr. I erhält folgende Fassung:
Der Änderungsbescheid der Beklagten vom 20. April 2018 wird insoweit aufgehoben, als mit ihm der Änderungsbescheid vom 2. März 2015 mit Wirkung für die Vergangenheit (Zeitraum 1.7.2009 bis einschließlich April 2018) zurückgenommen wurde.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen je zur Hälfte.
IV. V.
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