LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.03.2016
5 Sa 2073/15
Normen:
TVG § 1; BetrAVG § 1; TV-AltV;
Vorinstanzen:
ArbG Neuruppin, vom 03.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 706/14

Anrechnung von Altersteilzeitzuschlägen auf eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 2073/15

DRsp Nr. 2017/3287

Anrechnung von Altersteilzeitzuschlägen auf eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung

Alterteilzeitzuschläge nach der Altersteilzeitzuschlagsverordnung sind "vergleichbares Entgelt" i.S. des Ersatzkassentarifvertrages bzw. der Regelungen über die betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 03.02.2015 - 2 Ca 706/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1; BetrAVG § 1; TV-AltV;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über ein Ruhegeld.