LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.12.2017
1 Sa 4/17
Normen:
TV-L § 16 Abs. 2 und 3; Stufenzuordnung nach dem TV-L;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 08.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 8139/15

Anrechnung von Berufserfahrungszeiten eines Lehrers von weniger als einem Jahr auf die Stufenlaufzeit gem. Stufe 1 gem. § 44 Nr. 2a Ziff. 2 TV-L

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2017 - Aktenzeichen 1 Sa 4/17

DRsp Nr. 2018/1115

Anrechnung von Berufserfahrungszeiten eines Lehrers von weniger als einem Jahr auf die Stufenlaufzeit gem. Stufe 1 gem. § 44 Nr. 2a Ziff. 2 TV-L

Bei der Einstellung eines Lehrers im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses können einschlägige Berufserfahrungszeiten von weniger als einem Jahr, die der Lehrer in einem anderen Bundesland erworben hatte, mit der für das Referendariat nach § 44 Nr. 2a Ziff. 2 TV-L (jetzt: § 6 TV EntgeltO Lehrer) anzurechnenden Zeit von sechs Monaten zusammengerechnet und auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet werden.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 08.11.2016 - 30 Ca 8139/15 abgeändert:

1.

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 2.367,29 € brutto abzüglich erhaltener 1.485,85 € netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.10.2014 für September 2014 zu bezahlen.

2.

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 3.737,83 € brutto abzüglich erhaltener 2.345,82 € netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.11.2014 für Oktober 2014 zu bezahlen.

3. 4. 5. 6. II. III.