BSG - Urteil vom 15.10.1996
14 REg 7/96
Normen:
BErzGG § 7 S. 3 § 7 S. 1 § 7 Abs. 2 S. 2 ; GG Art. 3 ; MuSchG § 13 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp VII(700)66b
SozR 3-7833 § 7 Nr. 3

Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld

BSG, Urteil vom 15.10.1996 - Aktenzeichen 14 REg 7/96

DRsp Nr. 1997/3204

Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld

1. Wenn die Mutter anstelle von Arbeitslosenhilfe Mutterschaftsgeld erhält, so ist es nur dann nicht auf das Erziehungsgeld anzurechnen, wenn das Mutterschaftsgeld für ein weiteres Kind mit dem Erziehungsgeld für ein vorher geborenes Kind zusammentrifft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BErzGG § 7 S. 3 § 7 S. 1 § 7 Abs. 2 S. 2 ; GG Art. 3 ; MuSchG § 13 Abs. 2 ;

Gründe:

l

Die Beteiligten streiten über die Anrechnung von Mutterschaftsgeld (Mug), das anstelle von Arbeitslosenhilfe (Alhi) bezogen wird, auf den Anspruch auf Erziehungsgeld (Erzg).