A. Die Beteiligtem streiten darüber, ob der Betriebsrat mitzubestimmen hat, wenn der Arbeitgeber eine Tariferhöhung mit übertariflichen Zulagen verrechnet, nachdem er eine vorhergehende, in derselben Tarifrunde vereinbarte Tariferhöhung ohne Anrechnung auf übertarifliche Zulagen an die Arbeitnehmer weitergegeben hat.
Die Arbeitgeberin betreibt einen Versandhandel. In ihrem Betrieb finden die allgemeinverbindlichen Tarifverträge für den Einzelhandel Baden-Württembergs Anwendung. Einem Teil der Arbeitnehmer zahlte die Arbeitgeberin übertarifliche Zulagen in unter schiedlicher Höhe. Wie die Beteiligten in der mündlichen Anhörung vor dem Senat unstreitig gestellt haben, dienten die den Angestellten der Gehaltsgruppe II in unterschiedlicher Höhe gezahlten Zulagen als Ausgleich, weil man die Tätigkeiten dieser Gruppe als zu gering bewertet ansah.
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