VGH Bayern - Urteil vom 15.11.2018
14 B 18.1924
Normen:
SVG § 11 Abs. 6 S. 2; SVG § 53 Abs. 9;
Vorinstanzen:
VG München, vom 02.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen M 21 K 14.2441

Anrechnung von Verwendungseinkommen im Rahmen einer befristeten privatwirtschaftlichen Anschlusstätigkeit; Anspruch eines Berufssoldaten auf Versichiebung der Zahlung der Übergangsgebührnisse

VGH Bayern, Urteil vom 15.11.2018 - Aktenzeichen 14 B 18.1924

DRsp Nr. 2018/18638

Anrechnung von Verwendungseinkommen im Rahmen einer befristeten privatwirtschaftlichen Anschlusstätigkeit; Anspruch eines Berufssoldaten auf Versichiebung der Zahlung der Übergangsgebührnisse

Tenor

I.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 2. Dezember 2016 wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen.

III.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht vorher die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SVG § 11 Abs. 6 S. 2; SVG § 53 Abs. 9;

Tatbestand