BSG - Urteil vom 18.11.1997
2 RU 48/96
Normen:
BKVO Anl 1 Nr. 2108 ; SGG § 128 ;

Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit,

BSG, Urteil vom 18.11.1997 - Aktenzeichen 2 RU 48/96

DRsp Nr. 1998/4663

Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit,

1. Es darf bei der Anwendung der Grundsätze über den Anscheinsbeweis bzgl der Feststellung einer Berufskrankheit (BK) nicht allein auf das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der jeweiligen BK in der Anlage 1 zur BKVO abgestellt werden, sondern es müssen entsprechende gesicherte Erfahrungsgrundsätze bei einem typischen Geschehensablauf vorliegen.2. Auf das Vorliegen eines Anscheinsbeweises zugunsten des ursächlichen Zusammenhangs eines Lendenwirbelsäulenschadens mit schädigenden Einwirkungen bei der versicherten Tätigkeit kann nicht allein schon aus dem Umstand, daß beim Versicherten die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK gemäß BKVO Anl 1 Nr. 2108 erfüllt sind, geschlossen werden.3. Auch in der Revisionsinstanz kann die Aufstellung von Erfahrungssätzen, die geeignet sind, einen Anscheinsbeweis zugrunde zu legen, als Feststellung genereller Tatsachen ("legislative facts") vorgenommen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKVO Anl 1 Nr. 2108 ; SGG § 128 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten, ob das Lendenwirbelsäulenleiden des Klägers als Berufskrankheit (BK) der Nr 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) zu entschädigen ist.