Die Parteien streiten in dem vorliegenden Verfahren über Entgeltansprüche des Klägers. Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 08. Februar 1999 beschäftigt. In dem Arbeitsvertrag vom 14. Dezember 2001 war unter anderem in § 12 vereinbart:
"Alle Ansprüche aus dem und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden und nicht binnen einer weiteren Frist von zwei Monaten eingeklagt werden."
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|