LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.01.2005
5 Sa 420/04
Normen:
ZPO § 264 § 524 ; BAT/OKK § 46 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 18.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1301/03

Anschlussberufung der Klägerin bei Umstellung des Feststellungsantrags auf Leistungsantrag - Verweisung auf kollektive Regel als dynamische Verweisung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 420/04

DRsp Nr. 2005/12018

Anschlussberufung der Klägerin bei Umstellung des Feststellungsantrags auf Leistungsantrag - Verweisung auf kollektive Regel als dynamische Verweisung

1. Begehrt die Klägerin nicht mehr die Feststellung der erstinstanzlich tenorierten Verpflichtung der Beklagten sondern stattdessen Zahlung, begehrt sie eine Abänderung des Urteils zu ihren Gunsten, die sich nicht alleine auf die Zurückweisung der Berufung der Beklagten beschränkt; dieses Ziel kann die Klägerin nur durch eine Anschlussberufung erreichen.2. Es ist in der Regel nicht sachgerecht, die Teilhabe an kollektiven Regelungen auf Dauer auf einen momentan gegebenen (zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgefundenen) Regelungsbestand festzuschreiben; eine sich auf eine kollektive Regelung beziehende Verweisung ist daher im Zweifel als dynamische Bezugnahme auszulegen ist.3. Hat die Klägerin einen aus § 46 Abs. 1 BAT/OKK nebst Versorgungs-TV abgeleiteten Versorgungsverschaffungsanspruch erworben, ist dieser dynamisch ausgestaltete und rechtskräftig festgestellte Versorgungsverschaffungsanspruch mit Inkrafttreten der BV 1987 nicht in einen statischen Versorgungsanspruch umgestaltet worden.

Normenkette:

ZPO § 264 § 524 ; BAT/OKK § 46 Abs. 1 ;

Tatbestand: