Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 13.02.2013, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (im Berufungsverfahren nur noch) darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, für den Kläger vermögenswirksame Leistungen auf ein für ihn bei der Allianz Global Investers Kapitalanlage GmbH bestehendes Konto abzuführen.
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