I. Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit für den Kläger.
Der am 1944 geborene Kläger war bis Oktober 1996 versicherungspflichtig beschäftigt und bezog zuletzt Konkursausfallgeld. Anschließend war er arbeitslos mit Arbeitslosengeldbezug. Vom 2.1.1997 bis zum 30.8.1998 war der Kläger selbständig tätig und bezog von der Agentur für Arbeit für die ersten sechs Monate der Selbständigkeit Überbrückungsgeld (§
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