I. Die Beteiligten streiten über die Aufhebung der Altersrentenbewilligung und Rückforderung überzahlter Beträge wegen Beteiligung der Klägerin an einem gewerblichen Schweinemastbetrieb.
Nachdem der Ehemann der Klägerin bereits zum 1.7.1998 sein landwirtschaftliches Unternehmen abgegeben und die Klägerin ihr 65. Lebensjahr vollendet hatte, erkannte die Beklagte ihr ab 1.4.2000 Altersrente zu (Bescheid vom 24.2.2000).
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