LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.10.2021
L 6 VS 2595/20
Normen:
SVG § 81 Abs. 1; SVG § 81 Abs. 6 S. 1-2; SVG § 85 Abs. 1; BVG § 30 Abs. 1; BVG § 31 Abs. 1 S. 1; IfSG § 61; VersMedV;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 23.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 VS 4459/15

Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung und Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem SVGKein Kausalzusammenhang zwischen einer Vierfachschutzimpfung mit dem Impfstoff Repevax und einem Guillain-Barré-Syndrom

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2021 - Aktenzeichen L 6 VS 2595/20

DRsp Nr. 2022/14840

Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung und Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem SVG Kein Kausalzusammenhang zwischen einer Vierfachschutzimpfung mit dem Impfstoff Repevax und einem Guillain-Barré-Syndrom

Ein Guillain-Barré-Syndrom ist nach dem im Entscheidungszeitpunkt neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht auf eine zur Vorbereitung des Auslandseinsatzes eines Soldaten verabreichte Vierfachschutzimpfung mit dem Impfstoff Repevax zurückzuführen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23. November 2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SVG § 81 Abs. 1; SVG § 81 Abs. 6 S. 1-2; SVG § 85 Abs. 1; BVG § 30 Abs. 1; BVG § 31 Abs. 1 S. 1; IfSG § 61; VersMedV;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS) als Folge einer Wehrdienstbeschädigung und die Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) aufgrund einer Vierfach-Impfung im Rahmen der Vorbereitung auf einen Auslandseinsatz.