LSG Hamburg - Urteil vom 06.11.2019
L 2 U 28/18
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 25.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 107/15

Anspruch auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungKein Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10 v. H. bei einer ausgeheilten traumatischen Achillessehnenruptur eines professionellen Handballspielers

LSG Hamburg, Urteil vom 06.11.2019 - Aktenzeichen L 2 U 28/18

DRsp Nr. 2020/13271

Anspruch auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Kein Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10 v. H. bei einer ausgeheilten traumatischen Achillessehnenruptur eines professionellen Handballspielers

1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) aufgrund eines Stützrententatbestandes von 10 v. H.

Im Durchgangsarztbericht vom 19. November 2012 teilte der Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie Dr. L. mit, dass der am 23. Juli 1984 geborene Kläger am Tag zuvor im Rahmen eines Bundesligahandballspiels bei einem Tempogegenstoß mit dem Ball einen Sprungwurf durchgeführt habe. Beim Wiederaufkommen habe er vom Gegenspieler einen Stoß bekommen und einen starken Schmerz in der linken Ferse verspürt. Es liege eine traumatische Achillessehnenruptur links vor.