LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.08.2019
L 6 U 2977/18
Normen:
SGB VII § 11; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 11.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 998/15

Anspruch auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens als weitere Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungKeine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Ursächlichkeit eines Arbeitsunfalls hier für eine hirnorganische Beeinträchtigung insbesondere einhergehend mit einer kognitiven Einschränkung nach einer Impressionsfraktur unter Beteiligung der Stirnhöhle sowie einer geringen epiduralen Blutung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2019 - Aktenzeichen L 6 U 2977/18

DRsp Nr. 2019/13624

Anspruch auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens als weitere Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Ursächlichkeit eines Arbeitsunfalls hier für eine hirnorganische Beeinträchtigung insbesondere einhergehend mit einer kognitiven Einschränkung nach einer Impressionsfraktur unter Beteiligung der Stirnhöhle sowie einer geringen epiduralen Blutung

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 11. Juli 2018 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten hat die Beklagte in beiden Instanzen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 11; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beklagte und Berufungsklägerin wendet sich gegen ihre Verurteilung zur Gewährung einer Verletztenrente zugunsten des Klägers nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 vom Hundert (v.H.) ab dem 16. September 2013 und die Feststellung weiterer Folgen eines Arbeitsunfalls vom 17. April 2013.