Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.09.2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger bei einem Treppensturz am 21.08.2014 einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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