LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.10.2002
L 5 AL 225/00
Normen:
AFG § 102 Abs. 2 Nr. 1 § 101 Abs. 1 § 102 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 30.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 3126/98

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei selbständiger Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2002 - Aktenzeichen L 5 AL 225/00

DRsp Nr. 2006/24108

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei selbständiger Tätigkeit

Sämtliche Verrichtungen, die nach dem Gesamtbild bei der selbständigen Tätigkeit anfallen und nicht nur die Verrichtungen, mit denen unmittelbar Umsatz erzielt wird, gehören zur selbständigen Tätigkeit. Bei der Feststellung des zeitlichen Umfangs einer selbständigen Tätigkeit sind neben dem Zeitaufwand für Vor- und Nacharbeit bei Kundenbesuchen die Fahrzeiten und die Zeiten für Seminarbesuche zu berücksichtigen, soweit die Schulungen der selbständigen Tätigkeit dienen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 102 Abs. 2 Nr. 1 § 101 Abs. 1 § 102 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Reutlingen, vom 30.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 3126/98