Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 9. Februar 2007 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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In Streit ist höheres Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit ab dem 3. Dezember 2001, insbesondere nach einem höheren als dem von der Beklagten zugrunde gelegten Bemessungsentgelt.
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