LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.11.2023
L 8 AL 2913/23 ER-B
Normen:
SGB III § 137 Abs. 1 Nr. 3; SGB III § 138 Abs. 5 Nr. 3; SGB III § 143;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 11.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 AL 1852/23 ER

Anspruch auf Arbeitslosengeld eines in der Schweiz tätig gewesenen Arztes; Anspruchsvoraussetzungen für einen Gründungszuschuss

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2023 - Aktenzeichen L 8 AL 2913/23 ER-B

DRsp Nr. 2024/1696

Anspruch auf Arbeitslosengeld eines in der Schweiz tätig gewesenen Arztes; Anspruchsvoraussetzungen für einen Gründungszuschuss

1. Zum fehlenden Anspruch auf Alg eines deutschen Arztes, der nach einer abhängigen Beschäftigung in der Schweiz zurück nach Deutschland gezogen ist, zu keinem Zeitpunkt Grenzgänger war, und die Bescheinigung des Schweizer Trägers der Sozialversicherung über die in der Schweiz zurückgelegten Zeiten nicht vorgelegt hat. 2. Zum Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für einen Gründungszuschuss in einem solchen Fall. 3. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist es nicht möglich, neben auf das SGB III gestützten Hauptanträgen einen Hilfsantrag auf Gewährung von (weiteren) Leistungen nach dem SGB II zu stellen, da hierdurch unklar bleibt, ob insoweit ein Verfahren gegen den bedingt in Anspruch genommenen Leistungsträger besteht (Verbot der subjektiven Antragshäufung auf der Seite des Antragsgegners).