SG Hildesheim vom 08.10.2009
S 26 AS 1697/09 ER
Normen:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung wegen Nichterfüllung von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung; Nachweis einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen bei Ortsabwesenheit

SG Hildesheim, vom 08.10.2009 - Aktenzeichen S 26 AS 1697/09 ER

DRsp Nr. 2010/22642

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung wegen Nichterfüllung von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung; Nachweis einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen bei Ortsabwesenheit

Es ist im Interesse der deutlichen und für beide Seiten unmissverständlichen Bestimmung der Pflichten in einer Eingliederungsvereinbarung geboten, zahlenmäßig bestimmte Pflichten im Verhältnis zu einer genehmigten Ortsabwesenheit zu reduzieren (hier: Verpflichtung zu einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen innerhalb eines Monats). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b;