I. Die Beteiligten streiten über die Höhe des Arbeitslosengeldes II (Alg II), insbesondere die Gewährung eines befristeten Zuschlages nach Bezug von Arbeitslosengeld (Alg) gemäß § 24 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2005.
Die 1970 geborene Klägerin lebt seit August 2003 mit dem 1956 geborenen L. D. zusammen.
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