BSG - Urteil vom 23.05.2012
B 14 AS 156/11 R
Normen:
SGB II § 36a;
Fundstellen:
FuR 2012, 672
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 13.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 2155/10
SG Köln, vom 22.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 32 AS 38/09

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Erstattung von Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung

BSG, Urteil vom 23.05.2012 - Aktenzeichen B 14 AS 156/11 R

DRsp Nr. 2012/16674

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Erstattung von Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung

1. Die Erstattungspflicht bei Aufenthalt in einem Frauenhaus umfasst alle während der Zeit des Aufenthalts dort erbrachten Leistungen, für die der erstattungsberechtigte Träger wegen der Zuflucht ins Frauenhaus örtlich zuständig geworden ist. 2. Für den Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung ergibt sich die örtliche Zuständigkeit des Trägers aus dem Aufenthalt der Leistungsberechtigten bei Antragstellung, nicht aus dem Ort der Wohnung.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 2011 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22. Juni 2010 zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

SGB II § 36a;

Gründe:

I

Das klagende Jobcenter begehrt vom beklagten Jobcenter die Erstattung von Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung.