SG Cottbus vom 09.12.2009
S 14 AS 178/09
Normen:
GG Art. 100; GG Art. 6 Abs. 1; SGB II § 21 Abs. 3; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3c;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende; Begriff der alleinigen Sorge

SG Cottbus, vom 09.12.2009 - Aktenzeichen S 14 AS 178/09

DRsp Nr. 2010/22749

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende; Begriff der alleinigen Sorge

Entscheidend für die Auslegung des Begriffs der "alleinigen Sorge" im Sinne von § 21 Abs. 3 SGB II ist, ob der hilfebedürftige Elternteil von einer anderen Person (beispielsweise seines Partners) in einem Umfang unterstützt wird, der es rechtfertigt, von einer nachhaltigen Entlastung auszugehen. Diese Entlastungen können auch finanzieller Art sein, müssen dann aber in einem Umfang stehen, dass die Zuerkennung eines Mehrbedarfs nicht gerechtfertigt wäre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 100; GG Art. 6 Abs. 1; SGB II § 21 Abs. 3; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3c;