LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 03.12.2007
L 7 AS 666/07 ER
Normen:
SGB XII § 73 ; SGB II § 20 Abs. 1 § 23 Abs. 1 S. 1 § 23 Abs. 1 S. 3 § 5 ;
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, vom 22.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 1132/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kostenübernahme für eine Monatsfahrkarte zum Schulbesuch eines Gymnasiums durch die Sozialhilfe

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2007 - Aktenzeichen L 7 AS 666/07 ER

DRsp Nr. 2008/8964

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kostenübernahme für eine Monatsfahrkarte zum Schulbesuch eines Gymnasiums durch die Sozialhilfe

Ein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für der Besuch der 11. Schulklasse beim nächstgelegenen, 22 km entfernten Gymnasium ergibt sich aus § 73 SGB XII. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB XII § 73 ; SGB II § 20 Abs. 1 § 23 Abs. 1 S. 1 § 23 Abs. 1 S. 3 § 5 ;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme der Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte streitig, um mit dem Bus die 11. Gymnasialklasse besuchen zu können.