Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Revisionsverfahren.
I. Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Gewährung von Leistungen für die Anschaffung einer Waschmaschine hat.
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