Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. Dezember 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Streitig ist, ob der Klägerin vom 1.11.2006 bis 30.4.2007 höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung zustehen.
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