Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Juni 2008 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Die Beteiligten streiten über Ansprüche der Kläger auf höhere Leistungen für den Lebensunterhalt, insbesondere über die Höhe der zu gewährenden Leistungen für die Unterkunft für die Zeit vom 1. April bis 30. September 2005.
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