Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13. September 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I. Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten in Höhe von 300 Euro für eine von der Klägerin durchgeführte Wohnungsrenovierung bei Einzug in eine Mietwohnung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|