Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Kosten für das Revisionsverfahren sind nicht zu erstatten.
I
Streitig ist die Erstattung von Leistungen für Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für November 2008.
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