Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Juli 2007 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Streitig ist die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung an den Kläger für die Zeit vom 1. Mai 2005 bis zum 31. Oktober 2005.
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