SGB II § 22 Abs. 1 S. 4 Halbs. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 4 Halbs. 2;
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Minderung der Leistungen; Anrechnung einer fiktiven Rückzahlung
SG Bremen, vom 01.12.2009 - Aktenzeichen S 23 AS 2179/09 ER
DRsp Nr. 2010/22660
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Minderung der Leistungen; Anrechnung einer fiktiven Rückzahlung
Aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II ergibt sich, dass eine Rückzahlung oder ein Guthaben begrifflich mit einer tatsächlichen Verfügungsberechtigung verbunden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 4 Halbs. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 4 Halbs. 2;