Auf die Revision der Kläger wird der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 1. August 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Die Kläger begehren höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2006.
Nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des Sozialgerichts (
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