BSG - Urteil vom 02.07.2009
B 14 AS 36/08 R
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 01.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 179/07
SG Braunschweig, - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 814/06

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Zulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten

BSG, Urteil vom 02.07.2009 - Aktenzeichen B 14 AS 36/08 R

DRsp Nr. 2009/22693

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Zulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten

Auf die Revision der Kläger wird der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 1. August 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Die Kläger begehren höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2006.

Nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des Sozialgerichts (SG) und des Landessozialgerichts (LSG) und auf Grund des Akteninhalts geht der Senat von folgendem Sachverhalt aus: Die Klägerin zu 1 ist 1970 geboren, ihr Ehemann (Kläger zu 2) 1973, die beiden Kinder der Klägerin zu 1 sind am Mai 1992 (Kläger zu 3) und am November 1997 (Kläger zu 4) geboren. Ein weiterer Sohn der Klägerin zu 1 lebt in einem Heim und besucht regelmäßig die Familie.