LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.12.2007
L 13 AS 4282/07
Normen:
SGB I § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 § 65 Abs. 1 ; SGB X § 67a Abs. 1 S. 1 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 07.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 3192/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers, Vorlage von Kontoauszügen, Zulässigkeit einer Feststellungsklage

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2007 - Aktenzeichen L 13 AS 4282/07

DRsp Nr. 2008/8758

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers, Vorlage von Kontoauszügen, Zulässigkeit einer Feststellungsklage

Die Feststellungsklage setzt nicht voraus, dass ein Rechtsverhältnis im Ganzen festgestellt werden soll. Es kann auch eine einzelne Beziehung oder Berechtigung aus diesem Rechtsverhältnis gerichtlich festgestellt werden. Dazu gehört auch die begehrte Feststellung, ohne konkrete Verdachtsmomente auf missbräuchlichen Leistungsbezug nicht dazu verpflichtet zu sein, zu jedem Folgeantrag auf Weitergewährung des Arbeitslosengeld II Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen. Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II ist jedoch im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zur Vorlage von Kontoauszügen verpflichtet, selbst wenn ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch nicht besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette: