Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juni 2010 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 8. Januar 2010 sowie der Bescheid des Beklagten vom 6. Mai 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Juli 2009 geändert und der Beklagte verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Oktober 2009 1300 Euro zu zahlen.
Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.
I
Streitig ist die Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einem Aufenthalt in den USA im Rahmen eines Schüleraustausches mit einer High School in Pinetop-Lakeside (Arizona) vom 1.10. bis 31.10.2009.
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