I. Der Kläger begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis 31. Dezember 2006. Der Kläger hält die Regelleistung gemäß § 20 SGB II für nicht verfassungsgemäß und begehrt die Übernahme der Kosten für die Miete einer Garage von der Beklagten.
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