BSG - Urteil vom 01.12.2016
B 14 AS 21/15 R
Normen:
SGB II § 7 Abs. 3; SGB II § 20 Abs. 2; SGB II § 21 Abs. 2;
Fundstellen:
NJW 2017, 2302
NZS 2017, 472
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 18.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 1732/13
SG Münster, vom 31.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 563/11

Anspruch auf Arbeitslosengeld IIKein Anspruch auf einen höheren Regelbedarf für eine unter 25 Jahre alte mit ihrem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Schwangere

BSG, Urteil vom 01.12.2016 - Aktenzeichen B 14 AS 21/15 R

DRsp Nr. 2017/5741

Anspruch auf Arbeitslosengeld II Kein Anspruch auf einen höheren Regelbedarf für eine unter 25 Jahre alte mit ihrem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Schwangere

Die Berechnung des Mehrbedarfs für werdende Mütter ausgehend von dem für die Schwangere persönlich maßgebenden Regelbedarf ist verfassungsgemäß.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2014 geändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 31. Januar 2013 insgesamt zurückgewiesen.

Kosten sind für alle Instanzen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 3; SGB II § 20 Abs. 2; SGB II § 21 Abs. 2;

Gründe:

I

Umstritten ist die Höhe des der Klägerin zustehenden Regelbedarfs und ihres Mehrbedarfs für werdende Mütter noch für Juni 2011.