LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.01.2017
L 9 AS 2069/15
Normen:
SGB II § 21 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 08.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 3600/13

Anspruch auf Arbeitslosengeld IIKein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - Aktenzeichen L 9 AS 2069/15

DRsp Nr. 2017/8737

Anspruch auf Arbeitslosengeld II Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz

Eine Laktoseintoleranz begründet keinen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II.

1. Voraussetzung für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG, der der Senat folgt, dass der Leistungsberechtigte an einer Krankheit im Sinne der üblichen krankenversicherungsrechtlichen Begriffsdefinition leidet, wobei bereits eine drohende Erkrankung ausreicht, dass sich der Leistungsberechtigte "besonders" (im Sinne einer Krankenkost) ernähren muss und diese besondere Ernährung aufgrund der Krankheit medizinisch notwendig ist (ursächlicher Zusammenhang) und dass die im Einzelfall erforderliche Kost gegenüber der in der Bevölkerung üblichen, im Regelbedarf zum Ausdruck kommenden Ernährung, kostenaufwändiger ist. 2. Ausgehend von der Konkretisierung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung in Relation zum Regelbedarf ist kostenaufwändiger im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II eine Ernährung, die von dem im Regelbedarf umfassten typisierten Bedarf abweicht und von diesem nicht gedeckt ist.