Die Beschwerde des Antragstellers 1 wird zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 2 wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 30. November 2018 abgeändert und der Antragsgegner einstweilen unter dem Vorbehalt der Rückforderung verpflichtet, dem Antragsteller zu 2 Leistungen für den Erwerb eines PC/Laptops in Höhe von 600,00 EUR zu erbringen, wobei der Antragsteller zu 2 die Anschaffungskosten nach Erwerb dem Antragsgegner unverzüglich nachzuweisen und einen ggf. überzahlten Betrag an den Antragsgegner zurück zu zahlen hat.
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