SG Halle, vom 14.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 7138/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld IILeistungen für Unterkunft und HeizungGesamtbetrachtung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Prüfung von Kostensenkungsobliegenheiten bei Hilfebedürftigen mit Wohneigentum und Mietern
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2017 - Aktenzeichen L 2 AS 640/14
DRsp Nr. 2017/12231
Anspruch auf Arbeitslosengeld IILeistungen für Unterkunft und HeizungGesamtbetrachtung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Prüfung von Kostensenkungsobliegenheiten bei Hilfebedürftigen mit Wohneigentum und Mietern
1. Auch bei Leistungsberechtigen, die ein Eigenheim selbst bewohnen, kommt eine Gesamtbetrachtung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Prüfung von Kostensenkungsobliegenheiten in Betracht.2. Solange ein selbst bewohntes Eigenheim nach § 12 Abs. 1SGB II nicht verwertbar oder nach § 12 Abs. 3SGB II nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, ist das geschützte Vermögen wegen dieses Schutzes so zu behandeln, als sei es nicht vorhanden.3. Zur Möglichkeit der Gesamtbetrachtung der KdU nach der Rechtsprechung des BSG bei Eigenheimen.
Eine einheitliche Betrachtung der Kostenlage vor und nach einem Umzug bei Hilfebedürftigen, die Wohneigentum selbst bewohnen und Mietern entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach der die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten für Mieter und Hauseigentümer nach einheitlichen Kriterien zu beantworten ist.
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