Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Mai 2007 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe vom 1. Februar bis 25. April 2002.
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